
kompetent - versiert - unterstützend
mitglied im bundesverband lohnsteuerhilfevereine e. V. -bvl-
unser anspruch: eine hohe rückerstattung = ihre erwartung
wir reden nicht nur, es ist unsere berufung
steuerliche beratung macht uns einfach spaß.
lassen sie sich anstecken und profitieren
Wir sind ein Lohnsteuerhilfeverein nach § 4 Nr. 11 StBerG und helfen insbesondere unseren Mitgliedern mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Kapitalanlagen und Vermietung im Rahmen unserer Befugnis bei ihren Steuerangelegenheiten. Nicht beraten dürfen wir unter anderem gewerbliche oder selbständige Tätigkeiten.