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Beitragsordnung (ab 06/2017)

1. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 10,00 €.

2. Jahresmitgliederbeiträge
Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die beide Mitglieder des Vereins sind, werden die Einnahmen zusammengerechnet.
 Der Jahresmitgliedsbeitrag bemisst sich nach der Beitragsbemessungsgrundlage, die sich zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des Mitglieds, insbesondere sind dies auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des betreffenden Besteuerungsjahres eingetragene Bruttoarbeitslöhne usw. und steuerfrei bezogene Einnahmen usw. Werden mehrere Jahre bei der Erstaufnahme bearbeitet, so werden zugunsten des Mitglieds die gesamten Einnahmen addiert; es erfolgt keine Summierung der Jahresmitgliedsbeiträge über die einzelnen Jahre.

Anhand dieser Beitragstabelle ersehen Sie Ihren Jahresmitgliedsbeitrag auszugsweise. Den genauen Jahresmitgliedsbeitrag errechnet Ihnen ihre Beratungsstelle. Als Beispiel: Die Beitragsbemessungsgrundlage (wie oben erläutert) liegt bei Ihnen bei 34.276,68 €; so ist Ihr günstiger Jahresmitgliedsbeitrag 135,00 €. 

Auszug Mitgliedsbeitrag

    Einnahmen     Mitgliedsbeitrag
 1 0,00 € 1.999,99 €     45,00 €
 2   10.000,00 €      70,00 €
 3   20.000,00      97,00 €
 4   30.000,00     124,00 €
 5   40.000,00 €     151,00
 6   50.000,00     178,00
 7   60.000,00     205,00
 8   70.000,00     232,00
 9   80.000,00     259,00
 10   90.000,00     286,00
 11   100.000,00      313,00 
 12   110.000,00      340,00
 13   120.000,00      367,00
 14   130.000,00 €     394,00
 15   140.000,00     421,00
 16   150.000,00 €     448,00 €